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Verkettung befristeter Dienstverträge
Die Problematik der Aneinanderreihung mehrerer befristeter Dienstverträge (so genannter Kettendienstverträge) gehört zu den Fragen, mit denen die Judikatur seit Jahrzehnten immer wieder befasst wird. Auch aus der jüngsten Zeit liegt eine OGH-Entscheidung zu diesem Thema vor ().
Zulässigkeit von Kettendienstverträgen
Kettendienstverträge sind nur dann rechtswirksam, wenn sie durch besondere wirtschaftliche oder soziale Gründe gerechtfertigt werden können. Mangelt es an einer solchen Rechtfertigung, sind die befristeten Dienstverträge wie ein Dienstverhältnis auf unbestimmte Zeit zu behandeln. Die Umstände, die Kettenverträge rechtfertigen, können nicht generalisiert werden, sondern sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig. Je öfter die Aneinanderreihung erfolgt, desto strenger sind die inhaltlichen Anforderungen an die Rechtfertigungsgründe.
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin wurde in den Jahren 1990 bis 2005 auf der Grundlage von 15 jeweils für die Zeit von Anfang Oktober bis Ende Juni des Folgejahres abgeschlossenen befristeten Dienstverträgen in einem vom Dienstgeber betriebenen Theater als Billeteurin beschäftigt. Der Dienstgeber versuchte, die v...