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PV-Info 10, Oktober 2008, Seite 36

Konsequenzen einer zu langen Probezeit

Mag. Andreas Gerhartl

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeittnehmer ohne Einhaltung von Fristen oder Terminen und ohne Angabe von Gründen gelöst werden. Die Dauer der Probezeit kann allerdings (außer bei Lehrlingen) maximal einen Monat betragen. Wird eine länger als einen Monat dauernde Probezeit vereinbart, kann dies unterschiedliche Konsequenzen haben.

Dauer des Arbeitsverhältnisses klar

Wurde ein unbefristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, aber eine länger als einen Monat dauernde Probezeit vereinbart, so bewirkt dies, dass die Dauer der Probezeit (bloß) einen Monat beträgt. Da eine Probezeit auch im befristeten Arbeitsverhältnis vereinbart werden kann, gilt dies auch, wenn eine länger als einen Monat dauernde Probezeit vereinbart wird und aus dem Arbeitsvertrag hervorgeht, wie lange das befristete Arbeitsverhältnis dauert.

Beispiel

Ein Arbeitsverhältnis wird für die Dauer eines Jahres eingegangen, und als Probezeit werden drei Monate vereinbart. Wie lange dauert die Probezeit?

Lösung:

Das Arbeitsverhältnis wird klar ersichtlich für die Dauer eines Jahres begründet, und der erste Monat gilt als Probezeit.

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