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PV-Info 10, Oktober 2008, Seite 27

Widerruf der Privatnutzungsmöglichkeit eines Firmen-Pkw, Bewertung des Sachbezugs bei Abgeltung in Entgelt

Mag. Judith Morgenstern

Wenn ein Dienstnehmer für dienstliche Zwecke ein Fahrzeug benötigt, wird häufig auch eine Privatnutzungsmöglichkeit vereinbart, die – je nach Ausmaß der Privatnutzung – mit einem so genannten Sachbezugswert für die Berechnung der Lohnabgaben anzusetzen ist.

Sachbezugswert

Der Sachbezugswert beträgt 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Pkw (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal € 600,– . Wird der Firmen-Pkw nachweislich im Jahresdurchschnitt für Privatfahrten (als solche gelten auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) nicht mehr als 500 km monatlich benützt, ist der Sachbezugswert im halben Betrag (maximal € 300,–) anzusetzen.

Widerruf der Privatnutzung

Wird dem Dienstnehmer der Firmen-Pkw entzogen (zB im Zuge einer Dienstfreistellung oder einer Versetzung in den Innendienst), ist dem Dienstnehmer der Wert der Privatnutzung des Pkw in Entgelt abzugelten .

Achtung:

Die Abgeltung des Werts der Privatnutzung des Firmen-Pkw in Entgelt hat auch dann zu erfolgen, wenn der Widerruf der (Privat-)Nutzung sachlich gerechtfertigt ist (zB Versetzung in den Innendienst, Verlust einer (Führungs-) Funktion. Ausnahme: zulässige befrist...

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