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PV-Info 10, Oktober 2008, Seite 20

Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen

redigiert von Wilfried Ortner) (Information der OÖGKK

Zu der Frage im Zusammenhang mit der Rückverrechnung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags (AlV-Beitrags) von zu viel bezogenen Sonderzahlungen bei Dienstverhältnisende nimmt die OÖGKK in ihrer aktuellen DG-Info (dg-infoline Nr. 8/2008) anhand zweier Beispiele wie folgt Stellung:

Beispiel 1

  • Im Juni 2008 wurde der gesamte Urlaubszuschuss in Höhe von € 2.000,– ausbezahlt.

  • Per wurde das Beschäftigungsverhältnis durch Dienstnehmerkündigung gelöst .

  • Aus diesem Grund ist der Urlaubszuschuss in Höhe von € 334,– (€ 2.000,– : 12 x 2) rückzurechnen .

  • Die Weihnachtsremuneration gebührt in Höhe von € 1.667,– (€ 2.000,– : 12 x 10).

Fragen:

  • Kommt es zu einer sozialversicherungsrechtlichen „Rückrollung“ im Monat Juni 2008 ? Das würde bedeuten, dass die Rückrechnung keine Folge hätte, weil im Juni 2008 die Regelung bezüglich der Beitragssenkung für niedrige Einkommen noch nicht in Kraft war.

  • Oder wird der Minusbetrag von € 334,– im Monat Oktober 2008 berücksichtigt und mit dem Betrag der Weihnachtsremuneration von € 1.667,– gegengerechnet, um dann den Saldo den Grenzwerten gegenüberzustellen?

Lösung:

  • Der Minusbetrag des Urlaubszuschusses wird mit dem Betrag der Weihnachts...

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