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Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen
Zu der Frage im Zusammenhang mit der Rückverrechnung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags (AlV-Beitrags) von zu viel bezogenen Sonderzahlungen bei Dienstverhältnisende nimmt die OÖGKK in ihrer aktuellen DG-Info (dg-infoline Nr. 8/2008) anhand zweier Beispiele wie folgt Stellung:
Beispiel 1
Im Juni 2008 wurde der gesamte Urlaubszuschuss in Höhe von € 2.000,– ausbezahlt.
Per wurde das Beschäftigungsverhältnis durch Dienstnehmerkündigung gelöst .
Aus diesem Grund ist der Urlaubszuschuss in Höhe von € 334,– (€ 2.000,– : 12 x 2) rückzurechnen .
Die Weihnachtsremuneration gebührt in Höhe von € 1.667,– (€ 2.000,– : 12 x 10).
Fragen:
Kommt es zu einer sozialversicherungsrechtlichen „Rückrollung“ im Monat Juni 2008 ? Das würde bedeuten, dass die Rückrechnung keine Folge hätte, weil im Juni 2008 die Regelung bezüglich der Beitragssenkung für niedrige Einkommen noch nicht in Kraft war.
Oder wird der Minusbetrag von € 334,– im Monat Oktober 2008 berücksichtigt und mit dem Betrag der Weihnachtsremuneration von € 1.667,– gegengerechnet, um dann den Saldo den Grenzwerten gegenüberzustellen?
Lösung:
Der Minusbetrag des Urlaubszuschusses wird mit dem Betrag der Weihnachts...