Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Praxisfragen zur Abmeldung vor dem Wochengeldbezug
Aufgrund einer Textpassage in der DG-Info der Salzburger Gebietskrankenkasse (Nr. 4/08) rund um das Thema Abmeldung von Dienstnehmerinnen bei Inanspruchnahme der Karenz ist in der Praxis die Frage aufgetreten, ob es zu einer neuen „Vorgabe“ hinsichtlich der Meldungserstattung gekommen ist. Mit diesem Beitrag wollen wir Ihnen dazu mehr Rechtssicherheit geben.
Auszug aus der Salzburger DG-Info Nr. 4/08
Erstattung einer Abmeldung vor dem Wochengeldbezug – Leitsatz:
„Wird ein Dienstverhältnis durch den Bezug von Wochengeld unterbrochen und im Anschluss ein Karenzurlaub in Anspruch genommen, so ist jedenfalls eine Abmeldung vor dem Wochengeldbezug zu erstatten.“
Vollversicherte Dienstnehmerin:
Bleibt das Dienstverhältnis arbeitsrechtlich aufrecht, so ist die Abmeldung mit dem Abmeldegrund 07 (Karenz nach dem MSchG 1979/VKG) wie folgt zu erstatten:
Arbeitsrechtliches Ende des Beschäftigungsverhältnisses: nicht zu befüllen (Dienstverhältnis ist arbeitsrechtlich gesehen aufrecht);
S. 29 Ende Entgeltanspruch: Datum vor Beginn des Wochengeldbezugs;
Ende der Zahlung des MV-Beitrags: Ende des Wochengeldbezugs.
Wird im Anschluss an den Wochengeldbezug kein Karenzurlaub in Anspruch genommen, so ist ein...