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BUAK: Neue Melde-, Zuschlagsverrechnungs- und Eintrittsliste
Die BUAK teilte im letzten Newsletter mit, dass es ab dem Zuschlagszeitraum Mai 2008 zur Neugestaltung der Meldeliste, der Zuschlagsverrechnungsliste und der Liste für Eintritte gekommen ist. Auf der Homepage der BUAK (www.buak.at) stehen sämtliche Formulare als Download zur Verfügung.
Viele Anregungen und Änderungswünsche seitens der Arbeitgeber haben die BUAK dazu veranlasst, sowohl das Layout als auch die Dateninhalte der Meldeliste sowie der Zuschlagsverrechnungsliste neu zu gestalten. Ab sofort sind diese neuen Formulare im Einsatz. Dieser Beitrag soll auf die wichtigsten Änderungen hinweisen.
Meldeliste
Gemäß § 22 Abs 2 BUAG ist der Arbeitgeber verpflichtet, für alle beschäftigten Arbeitnehmer seines Betriebs alle zur Berechnung der Zuschläge maßgebenden Lohnangaben und Veränderungen eines Arbeitsverhältnisses zwischen 1. und 15. des Folgemonats an die BUAK zu melden.
Für die Meldung stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
Direktdatenaustausch,
Eingabe über das Internetportal oder
das händische Ausfüllen der Meldeliste .
S. 25 Neuerungen
Folgende Änderungen haben sich bei der Meldeliste ergeben:
Es gibt ein neues Feld für Adressänderungen , wobei das Speichern von Auslandsadres...