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PV-Info 7, Juli 2008, Seite 23

Vereinfachung bei der Mindestangaben-Anmeldung für fallweise Beschäftigte

Beate Cerny

Bisher war für jede einzelne Beschäftigungsaufnahme (Einzeltag) eine eigene Mindestangaben-Anmeldung zu erstatten. In Zukunft wird es möglich sein, einzelne Tage einer fallweisen Beschäftigung zusammenzufassen und in einem einzigen Vorgang zu melden.

Der Grundsatz, dass für jeden Tag einer fallweisen Beschäftigung eine Mindestangaben-Anmeldung vor Arbeitsantritt nötig ist, bleibt unverändert.

Ebenso unverändert bleibt die Verpflichtung zur Vollmeldung (Meldung fallweise Beschäftigter innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende des Kalendermonats, in dem die Tätigkeit verrichtet wurde) bestehen.

Vereinfachte Meldung

Künftig – und darin liegt die Vereinfachung – können Sie die einzelnen Tage der ins Auge gefassten fallweisen Beschäftigung zusammenfassen und mittels eines einzigen Vorganges melden. Es stehen nunmehr also eigene Formulare (Meldung/Storno) für die Mindestangaben-Anmeldung fallweiser Beschäftigter zur Verfügung:

  • Mindestangaben-Anmeldung,

  • Storno Mindestangaben-Anmeldung,

  • Mindestangaben-Anmeldung fallweise Beschäftigter (neu) ,

  • Storno Mindestangaben-Anmeldung fallweise Beschäftigter (neu) .

Eine Vorausmeldung für längere Zeitstrecken (maximal jedoch für...

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