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PV-Info 7, Juli 2008, Seite 15

Neue betriebliche Lehrstellenförderung

Mag. Christa Kocher

Der ist ein wichtiger Stichtag für die betriebliche Lehrstellenförderung. Erstmals werden neue Förderungen im übertragenen Wirkungsbereich der Wirtschaftskammern durch die Lehrlingsstellen (und nicht mehr durch das Arbeitsmarktservice – AMS) abgewickelt. Die neuen Förderziele regelt das neue Berufsausbildungsgesetz. Die genauen Durchführungsbestimmungen hinsichtlich Höhe, Dauer und Gewährungsvoraussetzungen werden durch Richtlinien des neuen Förderausschusses gerade erarbeitet.

Antragstellung

Alle betrieblichen Förderanträge sind bei der Lehrlingsstelle des Bundeslandes einzureichen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat („One-Stop-Shop“). Sobald die Richtlinien des Förderausschusses erstellt sind, werden Antragsformulare sowohl im Internet als auch bei den Lehrlingsstellen bereitgestellt.

Das neue Fördersystem soll auf jeden Fall eine neue Basisförderung und qualitätsbezogene Förderungen enthalten.

Basisförderung

Sie löst bei Lehrverhältnissen, die neu ab dem begründet werden, die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie ab. Für alle Lehrverhältnisse, die vor dem 28. 6 . 2008 beginnen, gelten die Bestimmungen über die Lehrlingsausbildungsprämie weiter.

Die Basisförderung kann jeweils nach Abs...

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