Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auskünfte über ehemalige Arbeitnehmer
In einer Entscheidung aus neuerer Zeit nahm der OGH zum ersten Mal zur Frage Stellung, ob der Arbeitgeber haftbar gemacht werden kann, wenn er negative Auskünfte über ehemalige Arbeitnehmer erteilt. Dabei gelangte der OGH zu differenzierten Ergebnissen ().
Sachverhalt
Eine Arbeitsuchende , die von ihrem letzten Arbeitgeber gekündigt worden war, wurde im Zuge eines Bewerbungsgesprächs gefragt, ob sie die Dame mit den mangelhaften Englischkenntnissen sei, von der der letzte Arbeitgeber erzählt habe. Daraufhin beauftragte die Arbeitsuchende einen Detektiv, der beim ehemaligen Arbeitgeber anrief und unter dem Vorwand, er sei ein Arbeitgeber und die Arbeitsuchende habe sich bei ihm beworben, Auskünfte über die Betreffende einholte. Nach mehrmaligem Drängen erhielt er auf die Frage, warum die Arbeitsuchende gekündigt worden sei, folgende Antwort:
„Sie wissen ja sicherlich, dass ich mich nicht negativ äußern darf, aber unter uns gesagt , wenn Sie es mit der Arbeiterkammer zu tun haben wollen, S. 35dann stellen Sie Frau N. drei Tage lang ein. Frau N. geht mit allen ihren Dienstgebern vor das Arbeitsgericht, sie hat sicherlich vier oder fünf Verfahren laufen. Mit d...