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Sind Schmutzzulagen auch während des Urlaubs beitragsfrei?
Schmutzzulagen sind besonders geeignet, bei Prüfungen durch Finanz und Gebietskrankenkasse Probleme zu bereiten. Liegt eine Tätigkeit vor, die zu erheblicher Verschmutzung führt? Wird diese Tätigkeit überwiegend ausgeübt? Was heißt eigentlich „überwiegend“? Wurde die steuerfreie Grenze von € 360,– auch nicht überschritten? Sicher war bisher nur, dass Schmutzzulagen während des Urlaubs nicht steuerfrei (und damit auch nicht beitragsfrei) sind. Zur Vereinfachung wurde in der Praxis ein Monat im Jahr steuer- und beitragspflichtig verrechnet. Eine aktuelle Entscheidung des VwGH kommt hinsichtlich der Sozialversicherung zu einem gegenteiligen Ergebnis und wirft damit leider mehr Fragen auf, als sie beantwortet ().
Sachverhalt
Ein Rauchfangkehrermeister zahlte seinen Mitarbeitern in der Zeit von bis auch während des Urlaubs und der gesetzlichen Feiertage Schmutzzulagen aus. Trotz Kollektivvertragsbestimmung und Feststellung des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger, wonach 18 % des kollektivvertraglichen Bruttolohns nicht zum Entgelt gem § 49 Abs 1 und 3 ASVG gehören, hat die Gebietskrankenkasse während des Urlaubs und der Feiertage ausbezahlte Schmutzzul...