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PV-Info 11, November 2008, Seite 18

Wenn die Grippewelle kommt ...

Hannelore Ortner

Die kalte Jahreszeit naht, und die Häufigkeit von Infektionen nimmt zu. Folglich investieren immer mehr Betriebe als Vorsorgemaßnahme in die Gesundheit ihrer Arbeitnehmer und übernehmen auch die Kosten für eine Grippeimpfung, um damit die Krankenstände während einer Grippesaison zu reduzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber diese Grippeschutzimpfkosten abgabenfrei behandeln.

Lohnsteuer

Die Übernahme der Impfkosten ist ein steuerfreier Vorteil aus dem Dienstverhältnis.

§ 3 Abs 1 EStG bestimmt: Von der Einkommensteuer sind befreit:

(...)
Z 13 „Der geldwerte Vorteil aus der Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Gruppen seiner Arbeitnehmer zur Verfügung stellt (zB Erholungs- und Kurheime, Kindergärten, Betriebsbibliotheken, Sportanlagen).“

In den LStR 2002, Rz 77a, findet man dazu folgende Ansicht der Finanzverwaltung:

„Der betriebsärztliche Dienst bzw – in Ermangelung eines solchen – die Zurverfügungstellung einer ärztlichen Leistung im Betrieb, die üblicherweise durch den betriebsärztlichen Dienst erbracht wird, ist eine Einrichtung im Sinne des § 3 Abs 1 Z 13 EStG.

Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge , die der Arbeitgeber seinen Arb...

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