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Highlights aus dem 1. LStR-Wartungserlass 2008 – 3. Teil
Mit dem 1.LStR-Wartungserlass 2008 erfolgte ua die Einarbeitung der gesetzlichen Änderungen des Abgabensicherungsgesetzes 2007 (BGBl I 2007/99), der Reisekosten-Novelle 2007 (BGBl I 2007/45), wesentlicher höchstgerichtlicher Entscheidungen sowie wesentlicher Aussagen des Salzburger Steuerdialogs 2007. Dieser Artikel beinhaltet (auszugsweise) einige die Personalverrechnung unmittelbar betreffende Erlassinhalte sowie vom Redakteur beigefügte Anmerkungen und Beispiele. Den Volltext des Erlasses vom , BMF-010222/0157-VI/7/2008 finden Sie unter Eingabe der vorstehenden Geschäftszahl in der Findok (unter https://findok.bmf.gv.at).
Zeitpunkt der Berücksichtigung
Die Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002) idF des 1. Wartungserlasses 2008 sind ab generell anzuwenden. Bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und auf offene Veranlagungsfälle (insb Veranlagung 2007) sind die LStR 2002 anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.
Tagesgelder gemäß § 26 Z 4 EStG
Tagesgelder gemäß § 26 Z 4 EStG (Tagesgelder innerhalb der A...