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PV-Info 3, März 2008, Seite 24

Beihilfen für behinderte Arbeitnehmer

Mag. Andreas Gerhartl

Das Bundessozialamt fördert die Beschäftigung von behinderten Arbeitnehmern auf vielfältige Weise. Die wichtigsten Beihilfen werden hier kurz vorgestellt.

Aktion 500

Arbeitgeber, die zwischen und ein Dienstverhältnis mit einem Behinderten begründen, können – zusätzlich zu allfälligen weiteren Beihilfen – eine Beihilfe in Höhe von maximal € 600,– pro Monat für eine Dauer von maximal sechs Monaten erhalten. Behinderte, die im selben Zeitraum eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, können ebenfalls in den Genuss dieser Beihilfe kommen.

Integrationsbeihilfe

Voraussetzungen für die Integrationsbeihilfe sind:

  • Begründung eines Dienstverhältnisses mit einem behinderten Arbeitnehmer und

  • Beantragung der Beihilfe innerhalb der ersten drei Monate nach dem Beginn des Dienstverhältnisses.

Die Beihilfe wird für maximal drei Jahre gewährt und nach folgendem Schema berechnet:

  • Berechnungsbasis ist das monatliche Bruttoentgelt ohne Sonderzahlungen zuzüglich einer Pauschalabgeltung von maximal 50 %.

  • 1. Jahr: Bis zu 100 % der Berechnungsbasis, maximal jedoch € 1.000,– pro Monat.

  • 2. Jahr: Bis zu 70 % der Berechnungsbasis, maximal jedoch € 700,– pro Monat.

  • 3. Jahr: B...

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