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Kfz-Privatnutzung als Sachbezug
Das Kraftfahrzeug ist aus steuerlicher Sicht immer wieder interessant; das ist bei Lohnabgaben-Prüfungen nicht anders. Der folgende Beitrag berichtet einerseits kurz von einem Fall aus der Prüfungspraxis und stellt andererseits ein Musterbeispiel zu diesem Thema anschaulich dar.
Dr. Wolfgang Höfle (Musterbeispiel bearbeitet von Christian Artner, NÖGKK). Christian Artner ist Mitarbeiter der Versicherungsabteilung der NÖGKK.
Sachverhalt
Der Dienstnehmer war zur Privatnutzung seines Dienstfahrzeugs berechtigt. Im Juni eines Kalenderjahres hat der Dienstgeber – auf Basis eines „lupenreinen“ Widerrufsvorbehalts – das Dienstfahrzeug und damit auch die Privatnutzung entzogen. Die Anschaffungskosten des Kfz lagen über der Bemessungsgrundlage für den höchsten Sachbezugswert. Vom Dienstgeber wurden von Jänner bis Juni € 510,– (Wert 2004) monatlich als Sachbezug angesetzt. Der Lohnabgabenprüfer war der Meinung, dass ein Jahressachbezugswert in Höhe von zwölfmal € 510,– zu versteuern sei – und zwar mit der Begründung, dass die privat gefahrenen Kilometer bis Juni bereits 6.000 Kilometer ...