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Die steuertechnische Optimierung der Sonntagsüberstunden gemäß § 68 Abs 1 EStG
Der folgende Beitrag zeigt anhand des Kollektivvertrags für Gastgewerbe und Hotellerie die Möglichkeiten einer steuerschonenden wöchentlichen Arbeitszeiteinteilung auf. Die Gültigkeit dieser Modelle findet allerdings dort ihre Grenzen, wo die rechtliche Voraussetzung der regelmäßigen Arbeitsleistung am Sonntag nicht gegeben ist.
Gastbeitrag von Mag. Elfriede Köck, Mag. Elfriede Köck ist hauptberuflich für das Personalwesen in einem Gastronomiebetrieb zuständig. Sie ist Leiterin der Personalverrechnungskurse und Mitglied der Prüfungskommission „Personalverrechnung“ am WIFI Wien.
Die Sonderregelung des § 68 Abs 9 EStG
§ 68 Abs 9 EStG sieht für Branchen, welche die rechtliche Möglichkeit haben, am Sonntag zu arbeiten, Sonderregelungen bezüglich der Steuerbegünstigung gemäß § 68 Abs 1 EStG vor. Wird der Sonntag zum normalen Arbeitstag, kann der entsprechende Ersatzruhetag begünstigt versteuert werden. Der „Arbeitstag-Sonntag“ gilt dann allerdings als normaler Arbeitstag und kann nicht mehr als „echter Sonntag“ begünstigt werden.
„Sieht eine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs 5 Z 1 bis 6 vor, dass an Sonntagen regelmäßig Arb...