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Lohnsteuerrechtliche Behandlung eines Feiertagsarbeitsentgelts
Bezüglich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Feiertagsarbeitsentgelts bestimmt weder das EStG Konkretes, noch findet sich dazu in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 eine erklärende Aussage. Da für unsere Leserinnen und Leser die Antwort auf die Frage, ob nun das Feiertagsarbeitsentgelt lohnsteuerfrei oder lohnsteuerpflichtig zu behandeln ist, wichtig ist, wurde eine Anfrage an das Bundesministerium für Finanzen gerichtet.
Sachverhalt
Ein Arbeitnehmer erhält für die am Feiertag ausfallende Arbeit nach dem arbeitsrechtlichen Ausfallprinzip gemäß § 9 Abs 1 bis 4 Arbeitsruhegesetz (ARG) das sog Feiertagsentgelt . Dieser fortlaufende Arbeitslohn ist lohnsteuerpflichtig zu behandeln.
Wenn dieser Arbeitnehmer am Feiertag innerhalb der ausfallenden Arbeitszeit Arbeitsleistungen erbringt, erhält er
gemäß § 9 Abs 5 ARG das sog Feiertagsarbeitsentgelt (die arbeitsrechtliche Grundentlohnung für die am Feiertag erbrachte Dienstleistung) und
gegebenenfalls (freiwillig oder aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift) einen sog Feiertagszuschlag (den arbeitsrechtlichen Zuschlag für die erbrachte Dienstleistung). Dieser Feiertagszuschlag ist jedenfalls unter Berücksichtigung des § 68 Abs 1 EStG steuerfrei zu behandeln.
Fragestellung
Wie aber ist das Feie...