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SWK 7, 1. März 2012, Seite 381

Die wichtigsten Aussagen im neuen Umsatzsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2011

Neben der laufenden Wartung aufgrund von Gesetzesänderungen und neuer Judikatur wird auch zu zahlreichen bisher ungeklärten Fragen Stellung genommen

Emil Caganek

Mit , BMF-010219/0262-VI/4/2011, wurden die seit dem letzten Wartungserlass erfolgten gesetzlichen Änderungen und die Änderungen aufgrund der EuGH- und VwGH-Judikatur in die UStR 2000 eingearbeitet. Weiters wurde zu zahlreichen Auslegungsfragen Stellung genommen. Im Folgenden werden wichtige Aussagen des umfangreichen Wartungserlasses zusammengefasst dargestellt und erforderlichenfalls noch ergänzende Hinweise gegeben bzw. zusätzliche Beispiele angeführt.

1. Zu Rz. 15 (Stornogebühr)

Es wird klargestellt, dass es sich bei einer Stornogebühr z. B. wegen Nichtantritts eines Hotelaufenthalts um nicht steuerbaren Schadenersatz handelt. Anzumerken ist, dass es hier um Stornogebühren geht, die das Hotel einem Hotelgast verrechnet, weil dieser vor oder nach Reiseantritt vom Vertrag (ganz oder teilweise) zurücktritt.

2. Zu Rz. 19 (Prozesskostenersatz)

Die in einem Rechtsstreit unterliegende Partei hat ihrem Gegner die durch die Prozessführung verursachten, vom Gericht als notwendig erkannten Prozesskosten zu ersetzen. Schon bisher wird in Rz. 19 der UStR 2000 ausgeführt, dass es sich bei diesem Kostenersatz um echten, nicht steuerbaren Schadenersatz handelt. Im Wartungserlass wird hierzu erg...

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