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Geblockte Altersteilzeit: Erkrankung in der Vollarbeitsphase
Beim geblockten Altersteilzeitmodell besteht zwar Einigkeit darüber, dass sich Erkrankungen des Arbeitnehmers in der Freizeitphase nicht auf dessen Entgeltanspruch auswirken, es fehlt aber eine gesetzliche Regelung für die Frage, welche Zeiten dem Arbeitnehmer bei einer Erkrankung in der Vollarbeitsphase gutzuschreiben sind. Es verwundert daher nicht, dass (auch) dieses Problem Gegenstand einer der zahlreichen OGH-Entscheidungen war, die in den letzten Jahren zur Altersteilzeit ergangen sind ().
Sachverhalt und Rechtsfrage
Arbeitnehmerin und Arbeitgeber vereinbarten ein „geblocktes Altersteilzeitmodell“ mit einer Vollarbeitsphase vom bis und einer Freizeitphase vom bis . Während der Vollarbeitsphase erkrankte die Arbeitnehmerin in einer Dauer von insgesamt 19 Monaten, weshalb ihr Entgeltfortzahlungsanspruch für einen Teil dieses Zeitraums nur mehr im Ausmaß von 50 % bestand und ihr für einen weiteren Teil davon überhaupt kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung mehr zukam. Das Dienstverhältnis endete mit durch Arbeitnehmerkündigung wegen der Zuerkennung einer Berufsunfähigkeitspension.
Strittig war, ob die Arbeitnehmerin auch in den Zeiten, in denen k...