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Ausgewählte Rechtsfragen zur Teilzeitbeschäftigung
Das Thema Teilzeitbeschäftigung wurde im Zusammenhang mit der dazu ergangenen Arbeitszeitgesetz-Novelle bereits in PV-Info 6/2007 und 1/2008 behandelt. Der folgende Beitrag widmet sich anhand von Praxisbeispielen allgemeinen Fragestellungen wie auch Besonderheiten rund um die Teilzeitbeschäftigung. Auf Sonderformen wie zB Altersteilzeit oder Elternteilzeit wird nicht eingegangen.
Begriff
Teilzeitbeschäftigung liegt vor, wenn die vereinbarte Wochenarbeitszeit die gesetzliche Normalarbeitszeit von 40 Stunden oder eine kürzere im Kollektivvertrag (bzw in der Satzung) festgelegte Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschreitet .
Allenfalls kann eine kürzere Normalarbeitszeit durch eine Betriebsvereinbarung (zB bei Kurzarbeit) oder durch Einzelvereinbarungen (nur in Ausnahmefällen denkbar) festgelegt werden. Eine solche kürzere Normalarbeitszeit für den Betrieb bzw die Arbeiter oder Angestellten des Betriebs stellt keine Teilzeit dar.
Auch geringfügig Beschäftigte sind Teilzeitbeschäftigte. Für geringfügig Beschäftigte gibt es keine arbeitsrechtlichen Sonderbestimmungen , da es sich um einen Begriff des Sozialversicherungsrechts handelt. Ausnahmen sind
die Regelungen im Mutterschutzgesetz bzw...