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Lohnsteuer: Wartungserlass 2007 und Salzburger Steuerdialog 2007
Im folgenden Beitrag werden die für die Personalverrechnung relevanten Inhalte dieser beiden aktuellen Veröffentlichungen der Finanzverwaltung dargestellt. Die aktualisierte Fassung der LStR 2002 ist grundsätzlich ab anzuwenden; bei Lohnsteuerprüfungen für vergangene Zeiträume nur insoweit, als für diese Zeiträume nicht anderslautende Gesetze oder Verordnungen gültig waren.
1. LStR 2002 – Wartungserlass 2007
Teilnahme an Betriebsveranstaltungen
Rz 78 bis 80
(§ 3 Abs 1 Z 14 EStG in Anpassung an das Budgetbegleitgesetz 2007)
Da die bisherige Verwaltungspraxis in einer gesetzlichen Regelung festgeschrieben wurde, entfallen die Hinweise auf die Angemessenheit und Üblichkeit von Betriebsveranstaltungen sowie der dabei empfangenen Sachzuwendungen.
Zu den Sachzuwendungen gehören beispielsweise Autobahnvignetten sowie Gutscheine und Geschenkmünzen, die nicht in Bargeld abgelöst werden können.
Personalrabatte
Rz 221
(§ 15 EStG, Einzelfälle außerhalb der SachbezugsVO)
Erhöhte Rabatte, die bei Erreichen von Mindestkaufsummen Einzelhandelskunden gewährt werden und unter denselben Konditionen auch Mitarbeitern zustehen, führen zu keinem abgabenpflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
Beispiel
Ein Einzelhandelsunternehmen gewähr...