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PV-Info 1, Jänner 2008, Seite 15

Klarstellung zu Fragen zur Reisekosten-Novelle 2007

Wilfried Ortner

Das BMF hat zu den sieben häufigsten Fragen zur Reisekosten-Novelle 2007 seine Rechtsansichten dargelegt. Diese beziehen sich grundsätzlich darauf, in welchem Fall eine steuerlich anzuerkennende Dienstreise vorliegt, auf die steuerliche Berücksichtigung der 24-Stunden-Regelung bzw der Kalendertagsregelung und auf bestimmte in § 3 Abs 1 Z 16b EStG aufgezählte Tätigkeiten.

Tätigkeiten gem § 3 Abs 1 Z 16b EStG

Die fünf in § 3 Abs 1 Z 16b EStG aufgezählten Tätigkeiten sind

  1. Außendiensttätigkeit (zB Kundenbesuche, Patrouillendienste, Servicedienste),

  2. Fahrtätigkeit (zB Zustelldienste, Taxifahrten, Linienverkehr, Transportfahrten außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers),

  3. Baustellen- und Montagetätigkeit außerhalb des Werksgeländes des Arbeitgebers,

  4. Arbeitskräfteüberlassung nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz oder eine

  5. vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde.

Eine genaue Beschreibung der ersten vier Tätigkeiten gemäß dem Erlass zur Reisekosten-Novelle 2007 finden Sie in PV-Info 9/2007.

Erlassmäßige Darstellung der fünften Tätigkeit

Eine vorübergehende Tätigkeit an einem Einsatzort in einer anderen politischen Gemeinde stellt auf ein Tätigwerden an einem festen Einsatzort ab. Tagesgelder bleiben in diesem Zusammenhang...

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