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Fragerecht im Bewerbungsgespräch
Welche Fragen ein Bewerber im Vorstellungsgespräch wahrheitsgemäß beantworten muss, hängt häufig von einer Interessenabwägung und somit von den Umständen des Einzelfalls ab. Der folgende Beitrag gibt – unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung – einen Überblick über die häufigsten Fragestellungen, die in der Praxis auftauchen (vergleiche dazu auch Rabanser, Interessenabwägung beim Fragerecht des Arbeitgebers, ecolex 1993, 179 ff; Egermann in Mazal/Risak, Das Arbeitsrecht, Kapitel I, Rz 3 ff ).
Wahrheitspflicht
Fragen zu folgenden Themen muss ein Bewerber richtig beantworten:
Eigene Person und Qualifikation für die beabsichtigte Verwendung , etwa Name und Wohnort, Geburtsdatum, fachliche Ausbildung (Schulabschluss etc) und frühere Dienstverhältnisse;
Gesundheitszustand , soweit er für die zu besetzende Stelle von Bedeutung ist (beispielsweise, wenn ein Bewerber für eine Stelle im Kundenverkehr nach ansteckenden Krankheiten gefragt wird);
Ableistung des Präsenz- bzw Zivildienstes ;
ungetilgte Vorstrafen , die den Bewerber für die angestrebte Stelle objektiv ungeeignet erscheinen lassen, zB im Fall einer Bewerbung für eine Tätigkeit im Kreditwesen eine Verurteil...