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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Verzugszinsen für Sozialversicherungsbeiträge ab 2009
Die Verzugszinsen für fällige ASVG- und GSVG-Beiträge, die nicht bis spätestens 15 Tage nach Fälligkeit (unter Berücksichtigung von drei Respirotagen) geleistet werden, sind für das folgende Kalenderjahr jeweils mit drei Prozentpunkten über der von der Oesterreichischen Nationalbank verlautbarten Sekundärmarktrendite für den Monat Oktober festzusetzen
Diese lag im Oktober 2008 bei 3,94 %, weshalb die Verzugszinsen für rückständige Sozialversicherungsbeiträge ab mit 6,94 % (2008: 7,32 %) festgesetzt wurden.
Voraussichtliches Inkrafttreten der Auftraggeberhaftung
Nach Information der NÖGKK wird die Auftraggeberhaftung voraussichtlich mit in Kraft treten . Anträge auf Aufnahme in die Gesamtliste der haftungsfreistellenden Unternehmen ( HFU-Liste ) sollten nicht vor dem gestellt werden, weil bis dahin die technischen Voraussetzungen für deren Bearbeitung noch nicht gegeben sein werden.
Ausmaß der begünstigten Überstunden ab
Nach den Erläuterungen zu dieser Gesetzesänderung bezieht sich d...