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PV-Info 2, Februar 2008, Seite 26

Flexibilitätsberatung für Betriebe

Mag. Andreas Gerhartl

Seit 2005 finanzieren das Arbeitsmarktservice (AMS) und der Europäische Sozialfonds (ESF) die Beratung von Betrieben über die Ergreifung von Flexibilisierungsmaßnahmen. Im folgenden Beitrag wird diese Beihilfe kurz vorgestellt.

Zielsetzungen

Die Flexibilitätsberatung für Betriebe ist Teil einer präventiven und frühzeitigen Arbeitsmarktpolitik und trägt dazu bei,

  • drohende Kündigungen durch Beratung und Qualifizierung zu verhindern,

  • den tatsächlichen Arbeitsplatzverlust durch den akkordierten Einsatz des gesamten Repertoires arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen frühzeitig abzufedern,

  • neben den Interessen des Unternehmens und der Arbeitnehmer auch die der (regionalen) Arbeitsmarktpolitik zu berücksichtigen,

  • innerbetriebliche Arbeitsmärkte zu entwickeln,

  • Qualifikation zu aktualisieren und an den zukünftigen Bedarf auszurichten

  • sowie den Anforderungen eines altersgerechten Arbeitens gerecht zu werden („Productive Ageing“).

S. 27 Dadurch soll

  • die Anpassung an den sich ändernden Qualifikationsbedarf unterstützt,

  • Arbeitslosigkeit vermieden und

  • die Dauer der Arbeitslosigkeit verkürzt werden.

Förderbare Betriebe

Die Flexibilitätsberatung richtet sich an mittlere und größere Betriebe, im Re...

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