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PV-Info 2, Februar 2008, Seite 25

BUAK-Praxisinformationen

Rudolf Grafeneder

Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) informiert bezüglich Urlaubsentgeltrückforderungen, Präsenzdienstanrechnung, Bauhandwerkerschule und Regionalstelle Ost.

Die BUAK hat in ihrem letzten Newsletter im Jahr 2007 noch einige interessante Informationen bekanntgegeben:

Urlaubsentgeltrückforderungen

Gemäß § 8 Abs 6 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) hat der Arbeitgeber ein bereits überwiesenes Urlaubsentgelt , wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses den Urlaub nicht oder nur zum Teil verbraucht , im Ausmaß des nicht verbrauchten Urlaubs der BUAK binnen zwei Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückzuzahlen.

Die BUAK weist darauf hin, dass ab Jänner 2008 wieder Urlaubsentgeltrückforderungen zur Verfügung stehen. Der Versand erfolgt bei Austritt eines Arbeitnehmers gemeinsam mit der Zuschlagsverrechnungsliste ; im Rahmen der Berichtigungen tagesaktuell.

Auf die Beilage von Zahlscheinen wird aus Kostengründen verzichtet; diesbezüglich wird ersucht, etwaige Rückzahlungen möglichst mit E-Banking vorzunehmen. Eine entsprechende Information dazu findet man dann in der jeweiligen Rückforderung.

Nachweis für Präsenzdienstzeiten

Für Arbeitnehmer, für die der Arbeitgeber im lauf...

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