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Bürokratische Erleichterungen bei der Ausländerbeschäftigung
Mit der Änderung des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) und des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes (AVRAG) – kundgemacht in BGBl I 2007/78 – wurden unter anderem eine Verwaltungsvereinfachung sowie eine EU-konforme Anpassung für EU-Entsendungen nach Österreich vorgenommen. Der nachstehende Beitrag bietet für den Praktiker einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die mit in Kraft getreten sind.
Neuregelung für die Entsendung nach Österreich
Die bisherigen Regelungen für die Entsendung ausländischer Arbeitskräfte durch Unternehmen aus EWR-/EU-Mitgliedstaaten nach Österreich wurden nunmehr vollständig an die gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben angepasst . Weiters ist die bisherige parallele Meldepflicht (nach dem AuslBG und dem AVRAG) an das Arbeitsmarktservice entfallen .
Die Meldepflicht an die Zentrale Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung im Bundesministerium für Finanzen (KIAB) bleibt allerdings bestehen.
Der neue § 18 Abs 12 AuslBG lautet:
„Für Ausländer, die von einem Unternehmen mit Betriebssitz in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes zur Erbringung einer vorübergehenden Arbeitsleistung nach Österreich entsandt werden, ist keine Beschäftigungsbewilligung oder Entsendebewilligung erforderlich, wenn
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