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PV-Info 4, April 2007, Seite 24

Der Kommanditist

Hannelore Ortner

Im nachstehenden Beitrag werden der Kommanditist und seine arbeits- und abgabenrechtliche Behandlung einschließlich der jüngsten Rechtsprechung dargestellt.

Behandlung im Arbeitsrecht/Zivilrecht

Die rechtliche Stellung des Kommanditisten in der Kommanditgesellschaft (KG) unterscheidet sich erheblich von derjenigen des Komplementärs.

S. 25Die Anstellung eines Kommanditisten kann aufgrund eines Dienstvertrags oder eines freien Dienstvertrags erfolgen. Ein Dienstvertrag liegt ua vor

  • bei Arbeitspflicht unter den Weisungen des Komplementärs.

Ein freier Dienstvertrag liegt vor,

  • wenn dem Kommanditisten eine entscheidende Mitwirkung an der Führung der Geschäfte zusteht. Dies wird idR dann der Fall sein, wenn diesem aufgrund von Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag Rechte eingeräumt werden, die ihm einen maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft ermöglichen.

Behandlung in der Sozialversicherung

In der Sozialversicherung ist zu unterscheiden, ob ein Dienstvertrag oder ein freier Dienstvertrag vorliegt.

Bei Vorliegen eines Dienstvertrags

  • begründet dies eine Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 2 ASVG (als „Dienstnehmer“) .

Bei Vorliegen eines freien Dienstvertrags

  • begründet dies eine Pflichtversicherung gemäß § 4 Abs 4 ASVG (als „freier...

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