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Abrechnungsbeleg über E-Mail
In PV-Info 3/2007 wurde die Möglichkeit erläutert, den Abrechnungsbeleg über Bank-/Kontoauszug an die Arbeitnehmer zu senden. Die gesetzliche Grundlage dafür (§ 78 Abs 5 EStG) gilt für die Übersendung mittels E-Mail gleichermaßen. Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über die zweite Möglichkeit, den „Versand“ via E-Mail, geboten.
1. Abrechnungsbeleg über Bank-/Kontoauszug (PV-Info 3/2007),
2. Abrechnungsbeleg via E-Mail,
3. Abrechnungsbeleg über spezielle Software-Lösungen (PV-Info 5/2007).
Da die Arbeitnehmer in den meisten Unternehmen über eigene E-Mail-Adressen verfügen, ist dies eine sehr naheliegende Alternative, den Abrechnungsbeleg als Anhang einfach und rasch zu übermitteln.
Authentizität und Vertraulichkeit von E-Mails
Vielfach werden E-Mails mit klassischen Briefen verglichen, da sie häufig die Kommunikation per Post bzw die schriftliche Kommunikation ersetzen. Der Vergleich mit Postkarten ist zutreffender, denn:
die E-Mail kann von jedem, der – aus welchen Gründen auch immer – Zugriff darauf hat, gelesen werden, und
darüber hinaus können Veränderungen am Text oder an etwaigen Dateianhängen einer E-Mail erfolgen. Auch die Absender- und Weiterleitungsdaten oder die Absenderadresse selb...