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PV-Info 3, März 2007, Seite 18

Abrechnungsbeleg über Bank-/Kontoauszug

Beate Cerny

Da immer mehr Unternehmen dazu übergehen, Ihren Arbeitnehmern die Abrechnungsbelege nicht mehr schriftlich, sondern auf elektronischem Wege zukommen zu lassen, haben wir hier im Folgenden einen kurzen Überblick über eine der Möglichkeiten des elektronischen „Versands“ gestaltet.

Möglichkeiten elektronischer Übermittlung

Folgende Möglichkeiten zur elektronischen Übermittlung gibt es:

  1. Abrechnungsbeleg über Bank-/Kontoauszug,

  2. Abrechnungsbeleg via E-Mail,

  3. Abrechnungsbeleg über spezielle Software-Lösungen.

In der vorliegenden Ausgabe möchten wir auf die 1.Variante näher eingehen und in künftigen Ausgaben von PV-Info dann die weiteren Möglichkeiten kurz vorstellen.

Gesetzliche Grundlage

§ 78 EStG:

„(5) Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer spätestens mit der Lohnzahlung für den Lohnzahlungszeitraum eine Abrechnung für den im Kalendermonat ausbezahlten Arbeitslohn auszuhändigen. Diese Abrechnung hat zumindest folgende Angaben zu enthalten:

  • Bruttobezüge gemäß § 25 ,

  • Beitragsgrundlage für Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs 1 Z 3 lit a, Z 4 und Z 5,

  • Pflichtbeiträge gemäß § 16 Abs 1 Z 3 lit a, Z 4 und 5,

  • Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Lohnsteuer,

  • die Bemessungsgrundlage für den Be...

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