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Schwerarbeit und Arbeitskilokalorienverbrauch – Schwerarbeit und die Meldebestimmungen
Die ua in den Medien häufig aufgeworfene berühmt berüchtigte „Z 4“ („körperliche Schwerarbeit“) des § 1 Abs 1 der Verordnung über besonders belastende Berufstätigkeiten („Schwerarbeitsverordnung“), BGBl II 2006/104, hat schon während der Erarbeitung gegenständlicher Regelung für reichlich Diskussionsstoff gesorgt. Auch die Meldebestimmungen, die in § 5 der Verordnung normiert sind, werfen immer wieder Fragen auf. Beides soll nun genauer betrachtet und dem Leser/der Leserin näher gebracht werden.
Mag. Carina Milisits, Referentin in der legistischen Abteilung für Angelegenheiten der Sozialversicherung im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz; Mitautorin des Werkes „Handbuch zur gesetzlichen Pensionsversicherung in Österreich“ das im März 2007 im Linde Verlag erscheint; maßgeblich an der Ausarbeitung und Umsetzung der Schwerarbeitsverordnung beteiligt.
§ 1 Abs 1 Z 4 iVm § 3: „schwere körperliche Arbeit“
Dieser Tatbestand knüpft an Art VII Abs 2 Z 10 des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG), BGBl 1981/354, an. Die Wissenschaft definiert „körperliche Schwerarbeit“ über den Arbeitskilokalorienverbrauch. Dem...