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PV-Info 10, Oktober 2007, Seite 28

Praktikerwissen der BAO speziell für die Personalverrechnung

Mag. (FH) Julia Studencki

Die Bundesabgabenordnung (BAO) umfasst 324 Paragrafen. Es gibt Bestimmungen der BAO, die in der Praxis der Personalverrechnung große Bedeutung haben. Der nachfolgende Beitrag soll anhand von konkreten Fragen, welche sich mir in meiner täglichen Praxis gestellt haben, die BAO etwas beleuchten und ein Verständnis für die tägliche teilweise unbewusste Anwendung der BAO schaffen.

Mag. (FH) Julia Studencki, Steuerberaterin und Teamleiterin Rechnungswesen der BDO Rabel & Pilz Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungs GmbH.

Anwendungsbereich der BAO

Warum hat die verspätete Entrichtung der Lohnsteuer bzw der Sozialversicherungsbeiträge jeweils unterschiedliche Säumnisfolgen?

Die verspätete Entrichtung der Lohnsteuer, des Dienstgeberbeitrags zum FLAF (DB zum FLAF) oder des Zuschlags zum Dienstgeberbeitrag (DZ) hat die Folge, dass in der Regel ein Säumniszuschlag gemäß § 217 BAO in Höhe von 2 % auf die Abgaben festgesetzt wird. Werden die Sozialversicherungsbeiträge zu spät entrichtet, werden von der Gebietskrankenkasse (GKK) Verzugszinsen und kein Säumniszuschlag festgesetzt. Der Grund für die abweichenden Säumnisfolg...

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