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PV-Info 10, Oktober 2007, Seite 25

Folgen des Zahlungsverzugs im Sozialversicherungs- und Steuerrecht sowie bei den Gemeindeabgaben

Rudolf Grafeneder

Im Zuge der außerbetrieblichen Abrechnung ist in der Lohnverrechnung der 15. eines Monats ein wichtiges Datum. Wie es zu eventuellen Strafzuschlägen (Verzugszinsen, Säumniszuschlägen usw) kommen kann, wird im folgenden Beitrag näher erläutert.

In PV-Info 8/2007, Seiten 6 ff, haben wir die neuen Strafbestimmungen, die ab 1. 1. 2008 bundesweit gültig sind, in Verbindung mit der Anmeldung „neu“ näher erläutert. Bei den Folgen eines Zahlungsverzugs, die in der Lohnverrechnung zu beachten sind, ist zu unterscheiden zwischen

  • Fälligkeit (Zeitpunkt der Entstehung der Verbindlichkeiten) und

  • Entrichtungszeitpunkt .

Säumnisfolgen werden durch die verspätete Entrichtung ausgelöst.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für die Ermittlung der Beitragsfälligkeit ist zu unterscheiden , ob beim betreffenden Dienstgeber

zur Anwendung kommt.

  1. Der Dienstgeber hat nach Ablauf eines jeden Beitragszeitraums mittels elektronischer Datenfernübertragung die Gesamtsumme der in diesem Zeitraum gebührenden und darüber hinaus gezahlten Entgelte zu melden . Die Frist für die Vorlage der Beitragsnachweisung endet mit dem 15. de...


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