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PV-Info 10, Oktober 2007, Seite 22

Urlaubsersatzleistung im Fall eines Krankenstands – Sicht der Sozialversicherung

Hannelore Ortner

Für die Zeit des Bezugs einer Urlaubsersatzleistung besteht die Pflichtversicherung weiter. Wie ist die Verlängerung vorzunehmen, wenn im Fall eines Krankenstands der Krankenentgeltanspruch nicht mit dem Dienstverhältnisende zusammenfällt?

Gesetzliche Grundlage

Zeiten eines Bezugs einer Urlaubsersatzleistung ( sowie Zeiten des Bezugs einer Kündigungsentschädigung) führen zu einer Verlängerung der Pflichtversicherung . Gebühren sowohl eine Kündigungsentschädigung als auch eine Urlaubsersatzleistung, so ist zur Bestimmung des maßgeblichen Zeitraums zunächst die Kündigungsentschädigung heranzuziehen und im Anschluss daran die Urlaubsersatzleistung (vgl § 11 Abs 2 ASVG).

Hinweis für die Praxis

Nach dem ASVG beginnt die Verlängerung der Pflichtversicherung mit dem Ende des arbeitsrechtlichen Dienstverhältnisses . Gebührt also zum Zeitpunkt der arbeitsrechtlichen Auflösung des Dienstverhältnisses eine Urlaubsersatzleistung, so verlängert sich die Pflichtversicherung um die Zahl der Werktage (Urlaubstage), welche der Berechnung der Urlaubsersatzleistung zugrunde gelegt wurden. Dabei ist zu beachten, dass entgegen der arbeitsrechtlich vorzunehmenden Rundung in diesem Fall immer abzurunden ist. Wurde d...

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