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Reisekosten bei wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführern
In PV-Info 5/2007 wurde berichtet, wie Geschäftsführerbezüge in der Personalverrechnung behandelt werden. Der folgende Beitrag widmet sich ua den an die wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer gezahlten Reisekostenersätzen, bezogen auf die jüngste Rechtsprechung.
Steuerliche Zuordnung
Eine wesentlich beteiligte Person, die aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung weisungsgebunden ist (Beteiligung von mehr als 25 % bis unter 50 % ohne Vereinbarung einer Sperrminorität 1) ), erzielt aus der Beschäftigung Einkünfte nach § 22 Z 2 2. Teilstrich EStG (= Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit), insbesondere
wenn sie in den Organismus des Betriebes der Kapitalgesellschaft eingegliedert ist, 2)
eine laufende , wenn auch nicht notwendig monatliche Entlohnung erhält und
kein ins Gewicht fallendes Unternehmerrisiko trägt (EStR 2000, Rz 5268).
S. 13 Eine wesentlich beteiligte Person, die aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Beziehung nicht weisungsgebunden ist (Beteiligung ab 50 % oder Beteiligung mit mehr als 25 % bei Vereinbarung einer Sperrminorität 1...