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Steuerrechtliche Behandlung von Fahrtkostenvergütungen und Kilometergeldern ab 1. 1. 2008
In § 26 Z 4 lit a EStG wurden Abgrenzungsbestimmungen aufgenommen, die besagen, ab wann in Zusammenhang mit Inlands- bzw Auslandsdienstreisen von Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte auszugehen ist. Daraus resultiert wieder die Vorgabe, wie lange (zeitlich gesehen) Fahrtkostenvergütungen und Kilometergelder nicht steuerbar (abgabenfrei) zu berücksichtigen sind. Außerdem sind Kilometergelder bloß in gedeckelter Höhe nicht steuerbar.
Allgemeines
Der Inhalt des neuen Erlasses zur Reisekosten-Novelle 2007 ist integrierender Bestandteil dieses Artikels. Da in diesem Erlass anstelle des Begriffes „nicht steuerbar“ idR der Begriff „steuerfrei“ Verwendung findet, wird auch in diesem Artikel dieser Begriff verwendet.
§ 26 Z 4 lit a EStG
An den bisherigen Satz
„Als Kilometergelder sind höchstens
die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze zu berücksichtigen“ wurden zwei Sätze
angefügt:
1. neuer Satz:
„Fahrtkostenvergütungen (Kilometergelder) sind auch Kosten, die vom Arbeitgeber höchstens für eine Fahrt pro Woche zum ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) für arbeitsfreie Tage gezahlt werden, wenn eine tägliche Rückkehr nicht zugemu...