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Sind Trainer in Fitnessstudios regelmäßig Dienstnehmer?
In der dg-infoline Nr 01a (Jänner 2007) – extra vertritt die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) die Meinung, dass Trainer*) in Fitnessstudios regelmäßig in einem Dienstverhältnis beschäftigt sind, und beruft sich dabei auf ein Erkenntnis des VwGH ().
Die OÖGKK hält hierzu Folgendes fest:
Gymnastik- bzw Aerobictrainer in Fitnessstudios sind regelmäßig in einem Dienstverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt, weshalb eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 2 ASVG vorliegt.
Je nach Einzelfall ist entweder das Fitnessstudio oder im Falle der Arbeitskräfteüberlassung der überlassende Betrieb oder Verein sozialversicherungsrechtlicher Dienstgeber .
Nach Ansicht der OÖGKK können die Trainer die pauschale Aufwandsentschädigung ( € 537,78) entsprechend der Verordnung zu § 49 Abs 7 ASVG nicht geltend machen, da sie nicht im Rahmen eines Sportvereins oder Sportverbands tätig sind.
In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen behandelt:
Müssen Trainer tatsächlich immer im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigt werden?
Die OÖGKK stützt ihre Rechtsmeinung auf das Erkenntnis des , in welchem die Tätigkeit a...