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PV-Info 8, August 2007, Seite 29

Sind Trainer in Fitnessstudios regelmäßig Dienstnehmer?

Mag. Monika Kunesch

In der dg-infoline Nr 01a (Jänner 2007) – extra vertritt die Oberösterreichische Gebietskrankenkasse (OÖGKK) die Meinung, dass Trainer*) in Fitnessstudios regelmäßig in einem Dienstverhältnis beschäftigt sind, und beruft sich dabei auf ein Erkenntnis des VwGH ().

Die OÖGKK hält hierzu Folgendes fest:

  • Gymnastik- bzw Aerobictrainer in Fitnessstudios sind regelmäßig in einem Dienstverhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit beschäftigt, weshalb eine Pflichtversicherung nach § 4 Abs 2 ASVG vorliegt.

  • Je nach Einzelfall ist entweder das Fitnessstudio oder im Falle der Arbeitskräfteüberlassung der überlassende Betrieb oder Verein sozialversicherungsrechtlicher Dienstgeber .

  • Nach Ansicht der OÖGKK können die Trainer die pauschale Aufwandsentschädigung ( € 537,78) entsprechend der Verordnung zu § 49 Abs 7 ASVG nicht geltend machen, da sie nicht im Rahmen eines Sportvereins oder Sportverbands tätig sind.

In diesem Zusammenhang werden zwei Fragen behandelt:

Müssen Trainer tatsächlich immer im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigt werden?

Die OÖGKK stützt ihre Rechtsmeinung auf das Erkenntnis des , in welchem die Tätigkeit a...

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