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PV-Info 8, August 2007, Seite 14

Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes sowie des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes

Rudolf Grafeneder

Mit der Änderung des BUAG und des BSchEG soll die Organisation der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) gestrafft werden. Weiters erfolgen eine drastische Erweiterung der Zugriffsmöglichkeit der BUAK auf die Daten der Krankenversicherungsträger sowie eine Übergangsregelung zur Finanzierung des Sachbereichs Schlechtwetterregelung.

Organisationsreform gültig ab

Die geltende Rechtslage sieht als Verwaltungsorgane der BUAK, jeweils getrennt für die Sachbereiche der Urlaubs- und Abfertigungsregelung, einen Ausschuss, einen Vorstand und einen Kontrollausschuss vor. Jeder Sachbereich verfügt über eine eigene Geschäftsordnung.

Ab sind nur mehr ein Vorstand , ein Ausschuss und ein Kontrollausschuss vorgesehen. Die Aufgaben der bisher nach Sachbereichen getrennten Verwaltungsorgane werden von den neuen Verwaltungsorganen für alle Sachbereiche gemeinsam wahrgenommen . Die Sachbereiche selbst bleiben aber wie bisher getrennt .

Mit der Durchführung der im BUAG angeführten Aufgaben ist derzeit für jedes Bundesland eine Landesstelle betraut.

Mit Inkrafttreten der Änderung wird die Kompetenz zur Einrichtung von Organisationseinheiten auf regionaler Ebene an den AusschussS. 15 übertra...

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