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PV-Info 8, August 2007, Seite 6

Die verpflichtende Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsantritt kommt 2008

Rudolf Grafeneder

Nachdem sich die Sozialpartner unter anderem auf die im Regierungsübereinkommen vorgesehene verbindliche Sozialversicherungsanmeldung vor Arbeitsbeginn geeinigt hatten, wurde nunmehr die Einführung der Anmeldung „neu“ im Nationalrat beschlossen. Eine entsprechende Regelung (derzeit: Anmeldung spätestens bei Arbeitsantritt) gilt seit bereits im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Burgenländischen Gebietskrankenkasse und tritt ab bundesweit in Kraft.

Zielsetzung

Die Maßnahme wird als ein Schritt zur „Bekämpfung der Schwarzarbeit“ gesehen und soll die Kontrolle illegaler Erwerbstätigkeit erleichtern. Bisher konnte aufgrund der Satzungen der Gebietskrankenkassen die Anmeldung auch noch innerhalb einer Woche nach Arbeitsbeginn vorgenommen werden. Dieser Umstand machte eine zeitnahe effektive Überprüfung der korrekten Anmeldung praktisch unmöglich.

Mit den neuen Anmeldevorschriften ist die Kontrolle einer ordnungsgemäßen Anmeldung besser möglich. Gleichzeitig werden die Strafbestimmungen bei Verstößen gegen melderechtliche Vorschriften wesentlich verschärft .

Neu ab

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