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SWK 7, 1. März 2012, Seite 353

Die Geldflüsse der Telekom

Was dem Steuerinsider dazu alles einfällt

Peter Hochegger hat über seine Agentur, zumindest nach den bekannt gewordenen Ergebnissen der Einvernahme vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss, von der Telekom nicht unbeträchtliche Beträge erhalten und an verschiedene Organisationen und natürliche Personen weitergeleitet. Da stellen sich für den steuerrechtlich Interessierten doch einige Fragen.

Zuerst zur Telekom: Waren diese Zahlungen Spenden (keine Gegenleistung, wie teilweise behauptet wird) und daher in der Regel nicht abzugsfähige Betriebsausgaben? Oder sollte es sich vielleicht doch um Geld- und Sachzuwendungen – deren Gewährung oder Annahme mit gerichtlicher Strafe bedroht ist (es gilt die Unschuldsvermutung) – handeln, dann sind diese aber auch nicht abzugsfähig?

Oder hat man seitens der Agentur Hocheggers eine Leistung in Rechnung gestellt, die im Sinne des UStG selbstverständlich eine genaue Leistungsbeschreibung beinhalten muss. Wie man weiß, genügt bei Betriebsprüfungen eine Bezeichnung „pauschal“, zumindest bei Klein- und Mittelbetrieben in der Provinz, nicht, und Vorsteuerbeträge werden nicht anerkannt, was ja auch der Rechtsprechung des VwGH entspricht. Liegt nun eine detaillierte Leistungsbeschreibung vor, k...

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