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Änderungen im Arbeitszeitrecht
Durch das Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz (AZG), das Arbeitsruhegesetz (ARG) und das Landarbeitsgesetz 1984 (LAG 1984) geändert werden, werden wesentliche Neuerungen im Arbeitszeitrecht eintreten. Diese sollen mit in Kraft treten. Nunmehr liegt der zur Begutachtung ausgesendete Entwurf vor, der auf einem nach langwierigen Verhandlungen erwirkten Kompromiss der Sozialpartner beruht. Wichtige Änderungen bis zum Beschluss des Nationalrats, der noch vor dem Sommer gefasst werden soll, sind nicht zu erwarten (das LAG 1984 betrifft die Arbeiter in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben).
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des Linde-Fachbuchs "Arbeitsrecht für Arbeitgeber".
Erweiterungen der Normalarbeitszeit
Im Kollektivvertrag (KV) kann eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden vereinbart werden. Es wird daher im Einzelfall von den Regelungen im jeweils anzuwendenden KV abhängen, ob eine auf 10 Stunden erweiterte tägliche Arbeitszeit für das jewe...