Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 5, Mai 2007, Seite 34

Sozialplanzahlungen

Hannelore Ortner

Erhalten Arbeitnehmer zusätzliche Zahlungen, die im Sozialplan nicht geregelt sind, so kann für diese die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 8 lit f EStG nicht angewendet werden (). Der nachstehende Beitrag stellt eine Gesamtbetrachtung von Sozialplanzahlungen dar.

Was ist ein Sozialplan?

Unter „Sozialplan" ist eine erzwingbare Betriebsvereinbarung zu verstehen, die Maßnahmen zur Verhinderung, Beseitigung oder Milderung der nachteiligen Folgen einer Betriebsänderung zum Inhalt hat. Dabei geht es nicht um die Auszahlung vorenthaltener Bezüge, um die Abgeltung bislang gezeigter Betriebstreue oder dergleichen mehr. Sozialpläne dienen vielmehr dem Schutz der wirtschaftlich Schwachen; demnach ist Ziel die Vermeidung „sozialer Härten".

Zahlreiche Ansprüche, die Sozialpläne gewähren, verfolgen somit das Ziel, dem Arbeitnehmer bisher zugestandene Rechtspositionen so lange wie möglich zu erhalten bzw deren Verlust auszugleichen. Derartige Zahlungen haben gewisse, den - meist ausscheidenden - Arbeitnehmern drohende Nachteile vor Augen. Die jeweils getroffene Regelung verfolgt den Zweck, diese Nachteile entweder gar nicht erst entstehen zu lassen oder aber durch entsprechende Maßnahmen zu ...

Daten werden geladen...