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PV-Info 5, Mai 2007, Seite 31

Zulässigkeit von Befristungen bei Abschluss eines Dienstvertrags

Mag. Judith Morgenstern

Im Rahmen des Abschlusses eines neuen Dienstverhältnisses stellt sich zumeist als eine der ersten Fragen jene, ob man das Dienstverhältnis befristet oder unbefristet abschließen soll. Dieser Artikel soll sowohl einen Überblick über die Zulässigkeit von Befristungen an sich als auch über die zulässige Dauer von Befristungen geben.

Arten der Befristung

Die zeitliche Dauer der Befristung eines Dienstverhältnisses kann entweder kalendermäßig fixiert sein (zB „Das Dienstverhältnis endet am . ", „Das Dienstverhältnis endet nach Ablauf von sechs Monaten. ") oder an ein bestimmtes Ereignis anknüpfen, dessen Eintritt zum Zeitpunkt der Vereinbarung feststeht (zB „mit Ende des Karenzurlaubs des Dienstnehmers X"). Es genügt daher, wenn der Endzeitpunkt der Befristung objektiv feststellbar und der willkürlichen Beeinflussung durch die Vertragsparteien entzogen ist. Unzulässig wäre daher beispielsweise eine Befristung, wonach das Dienstverhältnis mit „Verschlechterung der Auftragslage", „Geschäftsübernahme", „Pensionsantritt des Dienstgebers" udgl enden soll.

Befristung - grundsätzlich ohne sachliche Rechtfertigung zulässig

Grundsätzlich bedarf die erstmalige Befristung eines Dienstverhältniss...

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