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Ankündigung eines unberechtigten Krankenstands
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer, der über die ihm zugeteilte Arbeit, die Ablehnung eines Urlaubswunsches usw verärgert ist, einen Krankenstand ankündigt („Wenn ich nächste Woche wieder auf dieser Baustelle arbeiten soll, werde ich eben krank"). Im Folgenden sollen die rechtlichen Auswirkungen einer solchen Äußerung näher untersucht werden.
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
Rechtsprechung
Arbeitgeber reagieren immer wieder mit dem sofortigen Ausspruch einer Entlassung. Nach Auffassung der Rechtsprechung berechtigt die bloße Ankündigung des Arbeitnehmers, unberechtigt eine Krankschreibung zu erwirken, den Arbeitgeber nicht jedenfalls zur Entlassung. Die einmalige Ankündigung stellt keine beharrliche Pflichtenvernachlässigung im Sinne eines gesetzlichen Entlassungsgrunds dar (§ 82 lit f GewO 1859, § 27 Z 4 AngG).
Erst weitere Gesichtspunkte wie wiederholte Androhungen oder zusätzliche Pflichten...