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SWK 6, 15. Februar 2012, Seite 352

ErbSt: Universitäten

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes unterliegen Erwerbe von Todes wegen durch die Universitäten aufgrund des § 18 Abs. 2 UG 2002 i. V. m. § 15 Abs. 1 Z 12 ErbStG nicht der Erbschaftssteuer. – (§ 15 Abs. 1 Z 12 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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