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PV-Info 5, Mai 2007, Seite 23

Der gewerberechtliche Geschäftsführer

Dr. Thomas Rauch

Je nach Art des Gewerbes sind für die Erlangung eines Gewerbescheins neben den allgemeinen Voraussetzungen auch bestimmte fachliche und kaufmännische Fähigkeiten zu erfüllen. Der folgende Beitrag widmet sich praktischen Fragen der Rechtsstellung des gewerberechtlichen Geschäftsführers.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien,dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Wer kann gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?

Falls ein Einzelunternehmer diese Bedingungen für die Ausübung des Gewerbes nicht erbringt, muss er einen gewerberechtlichen Geschäftsführer beschäftigen. Soll das Gewerbe von einer Gesellschaft ausgeübt werden, so sind die gewerberechtlichen Voraussetzungen von einem von der Gesellschaft bestellten Geschäftsführer zu belegen. Dies kann bei einer Personengesellschaft des Handelsrechts ein persönlich haftender Gesellschafter sein, der nach dem Gesellschaftsvertrag zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft berechtigt i...

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