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Arbeitsmarktservice - Änderungen bei den Wiedereinstellungszusagen
Mit Wirksamkeit zum trat lt einer Information des Vorstands des Arbeitsmarktservice Österreich eine Änderung bezüglich der Bestimmungen bei Wiedereinstellungszusagen ein. Dies kann vor allem in den Saisonbranchen große Auswirkungen haben.
Bisher wurde vom Arbeitsmarktservice (AMS) eine Wiedereinstellungszusage, die ein Arbeitnehmer von seinem (bisherigen und in der Folge künftigen) Arbeitgeber bekommen hat, bis zu drei Monate in die Zukunft akzeptiert.
Das bedeutet, dass Personen, die im Besitz einer solchen Zusage waren, vom AMS nicht vorrangig für die Vermittlung am Arbeitsmarkt herangezogen wurden.
Fristenverkürzung
Nunmehr wurde diese Frist mit von drei auf zwei Monate verkürzt, wobei naturgemäß vor allem die Saisonbranchen wie Bau- und Tourismuswirtschaft davon besonders stark betroffen sind.
Eine solche Wiedereinstellungszusage bedeutet aber weiterhin kein totales Vermittlungsverbot. Wie bereits bisher werden Personen mit einer solchen Zusage bei entsprechendem regionalen bzw saisonalen Arbeitskräftebedarf, der mit anderen vorgemerkten Personen nicht abgedeckt werden kann, bzw auf Wunsch der Arbeitskraft selbst vermittelt. In solchen Fällen kommt es auf eine etwaige Zwei...