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Förderung der Lehrausbildung durch das AMS
Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen können vom AMS für die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen einen pauschalierten Zuschuss zu den Kosten der Lehr- bzw der integrativen Berufsausbildung erhalten.
Wer?
Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die berechtigt sind, Lehrlinge bzw Teilnehmer an einer integrativen Berufsausbildung auszubilden, können eine Förderung erhalten.
Wo?
Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch mit dem AMS über die Person, die gefördert werden soll, gebunden. Daher ist es erforderlich, vor Begründung des Lehr- bzw Ausbildungsverhältnisses mit der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS in Kontakt zu treten.
Was?
Gefördert werden kann die Lehrausbildung von
Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil,
Jugendlichen, die auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind,
Teilnehmern an einer integrativen Berufsausbildung,
Erwachsenen (über 19 Jahre alt), deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann, und
Lehrlingen, wenn sie Zusatzqualifikationen erwerben, die über das Berufsbild des von ihnen erlernten Lehrberufs hinausgehen.
Wie viel?
Die Förderung wird als monatlicher Z...