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PV-Info 9, September 2007, Seite 23

Fallweise Beschäftigung – arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Mag. Christa Kocher

Durchlaufendes Dienstverhältnis oder doch nur tageweise Beschäftigung? Die Antwort ist nicht immer einfach, wie zahlreiche Entscheidungen bestätigen. In letzter Zeit werden vor allem vom VwGH auch atypische Beschäftigungsverhältnisse (freier Dienstvertrag und Werkvertrag) als normale – allerdings nur fallweise ausgeübte – Dienstverhältnisse gewertet.

Definition

Fallweise Beschäftigung liegt dann vor, wenn Personen in unregelmäßiger Folge tageweise beim selben Dienstgeber beschäftigt werden und die Beschäftigung für eine kürzere Zeit als eine Woche vereinbart ist. Es handelt sich also um kurze, befristete Dienstverhältnisse zu ein und demselben Dienstgeber , wobei bei Beendigung eines Dienstverhältnisses oft noch nicht feststeht, wann das nächste Dienstverhältnis beginnt oder ob es überhaupt ein nächstes Mal geben wird.

Liegt eine im Voraus bestimmte, periodisch wiederkehrende (täglich, wöchentlich, monatlich) vereinbarte Leistungspflicht vor, dann ist von einem durchlaufenden Dienstverhältnis auszugehen, zB Arbeitseinsatz an jedem Mittwoch; aber auch 20 Stunden/Woche ohne genauere Fixierung. Das gilt auch, wenn sich ohne ausdrückliche Vereinbarung im Nachhinein aufgrund eine...

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