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PV-Info 9, September 2007, Seite 11

Reisezeiten – arbeitsrechtliche Aspekte

Mag. Andreas Gerhartl

Im Folgenden werden verschiedene wichtige arbeitsrechtliche Fragestellungen in Zusammenhang mit Reisezeiten (Abgrenzung zur Wegzeit, aktive/passive Reisezeit, entgelt- und arbeitszeitrechtliche Aspekte) im Überblick dargestellt.

Was gilt als Reisezeit?

Gem § 20b Abs 1 Arbeitszeitgesetz (AZG) liegt Reisezeit dann vor, wenn der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort (seine Arbeitsstätte) verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen, sofern der Arbeitnehmer während der Reisebewegung keine Arbeitsleistung zu erbringen hat.

Abgrenzung zu Wegzeiten

Wegzeiten , das sind jene Zeiten, die der Arbeitnehmer für den Weg von zu Hause in die Arbeitsstätte und zurück aufwenden muss, sind keine Arbeitszeiten. Im Falle wechselnder Arbeitsstätten ist die Reisebewegung von zu Hause zu einer dieser Arbeitsstätten Wegzeit, die Reisebewegung zwischen den verschiedenen Arbeitsstätten hingegen Reisezeit.

Tritt der Arbeitnehmer die Reisebewegung nicht vom Dienstort, sondern vom Wohnort aus an, so gilt als Reisezeit die (allfällige) Verlängerung der Dauer der Reisebewegung (vom Wohnort aus) im Vergleich zur fiktiven Wegzeit (vom Wohnort zum Dienstort).

Beispiel

Der A...

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