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Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) – Möglichkeit der Portalanwendung
Die BUAK stellt zur Abwicklung des gesamten Meldeverkehrs zwischen den Dienstgebern der Bauwirtschaft und der BUAK einen Onlinedienst (eBUAK) zur Verfügung. Dadurch können Meldungen in Papierform durch eine Internetanwendung ersetzt werden. Dieser Beitrag soll einen groben Überblick über diese Möglichkeit aufzeigen. Nähere Details dazu findet man auf der Homepage der BUAK (www.buak.at) im Verzeichnis eBUAK.
Technische Voraussetzung
Technisch bedarf es eines
Personal Computers (Betriebssystem Windows 2000/Windows XP) und
eines Internetzugangs (Internet Explorer 6.x/7.x).
Weiters ist der Abschluss eines
„Endnutzer-Nutzungsvertrags“1)
erforderlich, um den Datenschutz zu gewährleisten.
Nutzungsvertrag
Der Nutzungsvertrag hat den Zweck, insbesondere Zugriffs-Nutzungsvertragsrechte zu regeln.
Der Endnutzer hat der BUAK gegenüber einen Zugangsberechtigten zu nennen, dem eine Identifikationsnummer zugeteilt wird. Dieser besitzt die Administratorrechte und ist der BUAK und Dritten gegenüber für die ordnungsgemäße Handhabung der Zugangsberechtigung verantwortlich.
Gewerbsmäßig befugte Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Berufsberechtigte im Sinne des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes, BG...